Wer möchte nicht aus seinem Hobby, seiner Berufung auch seinen Beruf machen. Der Weg vom Hobby-Gärtner zum selbstständigen Gärtner ist nicht immer der einfachste, aber der richtige um auch legal mit der Gartenarbeit Geld zu verdienen. Hier erfahren Sie wie was man alles beachten muss, wenn man als selbstständige/r Gärnter/in den eigenen Lebensunterhalt bestreiten möchte.
Selbstständig gärtnern darf nicht jeder
– Das Tätigkeitsfeld ist groß –
Grundsätzlich reicht die bloße Passion für Gartenarbeiten nicht aus. Neben der Leidenschaft ist die berufliche Qualifikation die Grundvoraussetzung für den Schritt in die Selbstständigkeit. In Deutschland ist „Gärtner“ nämlich eine geschützte Berufsbezeichnung. Selbständig darf sich also nur machen, wer eine in der Regel dreijährige, duale Ausbildung abgeschlossen hat. Angehende Gärtner können sich währenddessen auf einen der folgenden Ausbildungszweige spezialisieren:
- Gemüsebau
- Garten- und Landschaftsbau
- Baumschule
- Friedhofsgärtnerei
- Obstbau
- Zierpflanzenbau
- Staudengärtnerei
Kunden suchen Vertrauen
– Die persönlichen Voraussetzungen müssen stimmen –
Der Meisterbrief kann im Anschluss nicht schaden. Er zeugt von zusätzlicher Fachkompetenz, was bei potenziellen Kunden für Vertrauen sorgt. Neben dem fachlichen Know-How spielt die persönliche Eignung für den Gärtnerberuf eine wichtige Rolle. Denn nicht jeder ist für das Arbeiten bei Wind und Wetter gemacht. Bevor es also ernst wird, sollte man sich mit diesen Fragen intensiv auseinandersetzen:
- Komme ich mit starker Hitze und extremer Kälte körperlich gut klar?
- Habe ich Spaß am Umgang mit Menschen?
- Fällt es mir leicht, die Vorstellungen anderer Menschen adäquat umzusetzen?
Erste Hilfestellung leistet auch das individuelle Beratungsangebot der IHK für Existenzgründer.
Der Kunde ist König …
und die Konkurrenz schläft nicht.
Um an genügend Aufträge zu kommen, lautet die oberste Regel für selbstständige Gärtner: der Kunde ist König. Wer sich bei der Arbeit in erster Linie selbst verwirklicht und Kundenwünsche außer Acht lässt, wird auf dem Gärtnermarkt schlechte Aussichten haben. Sind die persönlichen Voraussetzungen gegeben, muss man sich mit der eigenen Unternehmensvision auseinandersetzen. Denn Gärtnerei ist nicht gleich Gärtnerei. Und die Konkurrenz schläft nicht. Vor der Gründung des eigenen Betriebs, sollte man unbedingt die Konkurrenzsituation vor Ort analysieren:
- Welche Mitbewerber gibt es in der näheren Umgebung und in welchen Bereichen sind sie aktiv?
- Wie ist die landschaftliche Situation vor Ort? Ist sie städtisch oder ländlich geprägt?
- Wer sieht eigentlich der ideale Kunde aus?
- Ist eine Zusammenarbeit mit den Kommunen möglich?
- Welche Nische kann man füllen insbesondere in den Wintermonaten?
Diese Fragen helfen dabei, die Unternehmensrichtung genau festzulegen. Was bringt der zehnte Friedhofsgärtner vor Ort, wenn private Landschaftsgärtner fehlen? Außerdem hat man in städtischen Gebieten eher mit kleinen Gärten zu tun, während auf dem Land größere Gärten und Flächen warten. Zudem ist die Gärtnerei ein saisonales Geschäft. Um über den Winter zu kommen, kann ein zweites Standbein nötig sein. All das sollte man im Hinterkopf behalten.
Gründen, Grundausstattung und Geschäftsführung
– Es geht ans Eingemachte –
Ist die Richtung des eigenen Gartenunternehmens klar festgelegt, kann es ans Eingemachte gehen: die Gründung. Wichtigster Schritt zuerst: die Gewerbeanmeldung. Was Neugründer dabei beachten müssen, ist in dieser Anleitung übersichtlich zusammengefasst. Außerdem darf die Grundausrüstung nicht fehlen. Gerade für Landschaftsgärtner stellt ein Transportfahrzeug die erste große Investition auf dem Weg zur Selbstständigkeit dar. Spaten, Scheren und Spezialwerkzeug kommen noch dazu. Und wer irgendwann Mitarbeiter einstellen will, muss unter Umständen Büroräume mieten.
Spätestens hier wird deutlich: selbstständige Gärtner müssen nicht nur handwerklich kreativ, sondern auch fit im Umgang mit Zahlen sein. Versicherungen und Steuern zahlen sich nicht von selbst. Anders sieht es bei der Rechnungserstellung aus. Mit einer Software sind diese mittlerweile im Handumdrehen an Kunden verschickt. Noch Zweifel? Dieser Leitfaden für Rechnungsprogramme beantwortet alle offenen Fragen.
Werbung bringt die ersten Kunden
Damit aus der eigenen Selbstständigkeit eine Erfolgsgeschichte wird, müssen natürlich möglichst schnell einige Aufträge ins Haus flattern. Hier lautet das Zauberwort: Werbung. Und da können Selbstständige einige Möglichkeiten ausschöpfen, um mögliche Kunden auf sich aufmerksam zu machen:
- Flyer
- Zeitungsanzeigen
- Werbung in sozialen Netzwerken
- Eine eigene Homepage
- Radiowerbung
Wann greift die Kleinunternehmerregelung?
Zu guter Letzt noch kleiner Tipp für Sparfüchse: Liegt der erwirtschaftete Umsatz im Gründungsjahr bei maximal 17.500 Euro greift unter Umständen die sogenannte Kleinunternehmerregelung. Bedeutet: die Umsatzsteuer muss nicht ans Finanzamt abgeführt werden. Ob die Regelung im eigenen Fall zutrifft, lässt sich mit diesem kostenlosen Online-Rechner unkompliziert ermitteln.