Ob Feuerstelle, Feuerschale oder Lagerfeuer, für viele rundet erst offenes Feuer einen gemütlichen Sommerabend im eigenen Garten ab. Dabei wird allerdings gerne vergessen, dass es dabei einiges zu beachten gibt. Was das ist und ob Feuer im Garten überhaupt erlaubt ist, erklärt dieser Artikel.
Offenes Garten-Feuer erlaubt?
Ob ein offenes Feuer im Garten verboten ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählt nicht nur die jeweilige Gesetzeslage im Bundesland, sondern die Art des Feuers. Gerade im Garten wird die Brandgefahr häufig unterschätzt, was äußerst gefährlich sein und hohe Schäden verursachen kann.
Im Garten kommen dabei die folgenden Feuer-Typen am häufigsten zum Einsatz:
- Lagerfeuer
- Feuerstellen (z.B. Feuertonnen, Feuerkörbe) – Anleitung zum selber bauen einer Feuertonne
Das klassische Lagerfeuer ist aufgrund der hohen Feuergefahr meist verboten. Sie verfügen nicht über einen feuerfesten Untergrund. Für ein Lagerfeuer benötigen Sie demnach immer eine Genehmigung. Das gilt ebenfalls für Laubhaufen, die in Brand gesteckt werden sollen.
Ausnahme: Wärme- und Gemütlichkeitsfeuer
Feuerstellen dagegen können nach dem BImSchG genehmigungsfrei verwendet werden, solange es sich um sogenannte “Wärme- und Gemütlichkeitsfeuer” handelt. Darunter fallen Vorrichtungen mit folgenden Eigenschaften:
- Durchmesser maximal 1 m
- vor Funkenflug geschützt
- sicherer Stand
- feuerfest
- mit zulässigen schadstofffreien Brennstoffen betrieben
Um diese Vorgaben einzuhalten gibt es spezielle hitzeresistente Vorrichtungen. Diese sorgen unter anderem dafür, dass Ihr Rasen, wie zum Beispiel vor Funkenflug, geschützt wird oder andere Gartengerätschaften nicht in Mitleidenschaft gezogen werden.
Größere Varianten sind also immer genehmigungspflichtig!
Exkurs: Feuerschalen/Feuerkörbe/Feuertonne
Im Sinne des Immissionsschutzrechts gelten Feuertonnen, Feuerschalen und Feuerkörbe als “nicht genehmigungsbedürftige Anlagen”. Sie haben eine lange Geschichte. Waren die ersten Ausführungen vor allem aus Ton und Keramik gefertigt, so bestehen neuere Modelle hauptsächlich aus:
- Eisen
- Stahl
- Edelstahl
- Gusseisen
Dieses Material macht sie gegen jegliche Witterungsbedingungen unempfindlich. Einem gemütlichen Winterfeuer, Glühwein inklusive, steht also nichts im Wege.
Doch was macht diese drei “mobilen” Lagerfeuer eigentlich aus? Wir haben verglichen und hier das Wichtigste kurz und knapp für Sie zusammengefasst:
Feuerschale | Feuerkorb | Feuertonne |
---|---|---|
+ Schale eigenes Auffangbecken für Asche und Glut + auch als Grill geeignet (mit speziellen Aufsätzen) + gut sichtbare Flamme + leicht transportierbar – etwas preisintensiver (etwa ab 30 Euro) – windanfälliger durch flache Form | + kostengünstiger (bereits Modelle ab 15 Euro) + oft leichter zu transportieren + Flamme gut sichtbar + auch als Grill verwendbar (mit Aufsätzen) – windanfällig – Gefahr des Funkenflugs – herausfallende Glut schädigt Untergrund | + weniger windanfällig + kaum Funkenflug + wenig herausfallende Asche/Glut + großes Fassungsvermögen – Feuer ist schlecht sichtbar – enorme Hitzeabstrahlung kann Untergrund schädigen – größere Modelle weniger flexibel umsetzbar |
Alternative Gartenkamin
Ein Kamin im Garten ist ein echter Hingucker, kommt seinem Besitzer aber im Vergleich mit den anderen Feuerstellen etwas teurer zu stehen. Davon einmal abgesehen, überzeugt er mit einigen wichtigen Eigenschaften. So ist er beispielsweise
- deutlich sicherer gegen Funkenflug und
- weit weniger windanfällig.
Aber auch beim Gartenkamin gibt es ein paar Nachteile:
- an festen Standort gebunden
- Flamme weniger gut sichtbar
Für welche Variante man sich am Ende entscheidet ist also wie so oft Geschmackssache. Angesichts des breit gefächerten Angebots in den verschiedensten Größen, Formen und Ausführungen, hat der Verbraucher die Qual der Wahl.
Für welches Modell Sie sich am Ende des Tages auch immer entscheiden, wichtig ist dabei nur, dass Sie dafür einen geeigneten Standort wählen, bei dem man die Sicherheit des Feuers sowie der Anwesenden garantieren kann. Was dabei alles zu beachten ist, erfahren Sie im nächsten Abschnitt.
Sicherheit geht vor
Zudem gelten im Allgemeinen die folgenden Sicherheitshinweise, damit die Feuer nicht zu einer Gefahr werden:
- Sicherheitsabstand einhalten
- dauerhaft beaufsichtigen
- Löschmaterialien bereit halten
- zulässige Brennstoffe nutzen
- sorgfältiger, aber kurzfristiger Aufbau
- Umstapeln vor Abbrennen, um eventuell im Holz versteckte Tiere zu schützen
- nicht bei Wind nutzen
- in anhaltenden Trockenperioden Gartenfeuer vermeiden
- unverhältnismäßige Rauch- und Geruchsbelästigung verhindern
- nach Nutzung löschen
Mindestabstände beachten
Weiterhin sind für die Genehmigung eines Feuers im Garten die Mindestabstände wichtig. Wurden Heizgeräte wie Feuerschalen zum Beispiel zu nahe am Nachbargebäude platziert, kann das teuer werden und Sie müssen die Feuerstelle an einem anderen Ort platzieren. Sorgen Sie unbedingt dafür, dass Sie mit ihrem Feuer die jeweiligen örtlich vorgeschriebenen Mindestabstände zu
- angrenzenden Gebäuden
- Nachbarsgrundstücken
- öffentlichen Gehwegen, Straßen, Plätzen und Parks
- Wäldern
- landwirtschaftlichen Nutzflächen mit leicht entzündlichem Bewuchs
- Lagern mit brennbaren/leicht entzündlichen Stoffen
- Produktionsstätten solcher Stoffe
- Flugplätzen
einhalten. Andernfalls droht Ihnen eine Geldstrafe. Diese kann, je nach Bundesland, unterschiedlich hoch ausfallen.
Richtiges Brennmaterial verwenden
Auch wenn Sie es vielleicht gerne täten, dürfen Sie natürlich nicht alles, was Ihnen in die Hände fällt ins Feuer werfen. Schließlich kann die Rauch- und Geruchsentwicklung schnell für alle Beteiligten zur Belästigung, in schlimmsten Fall sogar zur (gesundheitlichen) Bedrohung werden. Deshalb ist es wichtig zu wissen, welche Stoffe den Weg ins Feuer finden dürfen und welche nicht.
Zulässiges Brennmaterial | Unzulässiges Brennmaterial |
---|---|
naturbelassenes, trockenes Holz Grill-Holzkohle, Briketts | Gartenabfälle lackiertes/lasiertes/gestrichenes Holz (z.B. Möbel aller Art) Bau- und Abbruchholz Zäune und Pfähle Holzpaletten und Obstkisten Dämm- und Kunststoffe Hausrat |
Auch hier wird wieder deutlich, dass es viel mehr unzulässiges als zulässiges Brennmaterial gibt. Informieren Sie sich also unbedingt immer vorher, was ins Feuer darf!
Exkurs: Holzsammelschein
Kein Feuer ohne Holz, so viel dürfte mittlerweile jedem klar sein. Doch woher nehmen, wenn es im eigenen Garten keines gibt? Darf man im nächstgelegenen Wald einfach Feuerholz für das abendliche Lagerfeuer sammeln?
Die Antwort darauf lautet, “Nein, das dürfen sie nicht.” Um Holz aus dem Wald verwenden zu dürfen, benötigen Sie nämlich einen Holzsammelschein. Wo man diese Erlaubnis beantragen kann, erfragen Sie am besten in Ihrem Gemeindeamt. Die geringen Kosten von etwa 10 bis 30 Euro sind zweifellos gut investiert, denn im schlimmsten Fall droht eine Anzeige wegen Diebstahls, wenn Sie beim Sammeln von Holz erwischt werden und keine offizielle Genehmigung vorweisen können. Der Holzsammelschein ist also ständig mitzuführen.
Aber auch beim offiziell genehmigten Holzsammeln gibt es einiges zu beachten:
- Erlaubnis nur auf Antragsteller beschränkt
- zeitlich begrenzt (im Regelfall ein Jahr)
- an bestimmte Waldgebiete gebunden
- keine Über- bzw. Unterschreitung der festgelegten Mindest- bzw. Maximalabnahmemenge
- ausschließlich Sammeln von Abfallholz erlaubt
- Betreten des Waldes zu diesem Zweck nur an Werktagen und bei Tageslicht gestattet
- nur Hand-, keine Motorsägen zur Aufbereitung nutzbar
- abschließende Abnahme durch Förster notwendig
Feuer richtig löschen
Ebenso wichtig, wenn nicht sogar wichtiger als alles bisher Gelesene, ist es, das Feuer korrekt zu löschen. Die Feuerstelle darf erst verlassen werden, wenn das Feuer tatsächlich erloschen ist. Um es fachmännisch zu löschen, kann man sich verschiedener Löschtechniken bedienen. Die bekannteste und sicherste Methode stellen wir hier kurz vor:
Mit Wasser
- Wasser vorsichtig über das Feuer gießen
- mit Schaufel/Stock verbliebene Glut unter nasser Asche begraben
- dabei entdeckte Glutnester ggf. erneut mit Wasser übergießen
- mit Hand vorsichtig testen, ob Feuerstelle noch Wärme ausstrahlt
- Feuerstelle erst verlassen, wenn sie vollständig erkaltet ist
Regelungen in Deutschland
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die rechtlichen Regelungen und Vorschriften der 16 Bundesländer zum Thema “Feuer im Garten”:
Bundesland | Gesetzliche Bestimmungen |
---|---|
Baden-Württemberg | keine einheitlichen, bundeslandweit gültigen Regelungen individuelle Vorgabe der zuständigen Gemeinde |
Bayern | Abstand zu Gebäuden: mind. 5 m Abstand zu brennbaren Stoffen: mind. 5 m Abstand zu leicht entzündlichen Stoffen: mind. 100 m Feuer bei starkem Wind verboten |
Berlin | offene Feuer erlaubt Mieter müssen Eigentümergenehmigung einholen in Waldnähe (unter 100 m) Berliner Forsten-Genehmigung notwendig max. Höhe und Breite des Brennstoffhaufens: 1 m Sicherheitsabstand zu brennbaren Stoffen: mind. 50 m |
Brandenburg | Gartenfeuer genehmigungspflichtig genehmigungsfrei sind bis 1 m hohe Brennstoffhaufen Sicherheitsabstand zu Wäldern: mind. 50 m |
Bremen | Lagerfeuer nicht erlaubt Feuerstellen zugelassen Rauch darf Anwohner nicht belästigen |
Hamburg | Gartenfeuer genehmigungspflichtig Brandschutzrichtlinien müssen beachtet werden |
Hessen | Gartenfeuer genehmigungspflichtig max. Durchmesser & Höhe: 2 m trockenes, unbehandeltes Brennmaterial verwenden Mindestabstände einhalten: u.a. 50 m zu Gebäuden, 10 m zur Grundstücksgrenze |
Mecklenburg-Vorpommern | Brauchtumsfeuer erlaubt ausschließlich naturbelassenes Holz zugelassen |
Niedersachsen | keine einheitlichen, bundeslandweit gültigen Regelungen individuelle Vorgabe der zuständigen Gemeinde |
Nordrhein-Westfalen | keine einheitlichen, bundeslandweit gültigen Regelungen individuelle Vorgabe der zuständigen Gemeinde |
Rheinland-Pfalz | keine einheitlichen, bundeslandweit gültigen Regelungen individuelle Vorgabe der zuständigen Gemeinde |
Saarland | keine einheitlichen, bundeslandweit gültigen Regelungen individuelle Vorgabe der zuständigen Gemeinde |
Sachsen | große Gartenfeuer 24 Stunden vor Nutzung bei Feuerwehr anmelden Abstand zu brennbaren Stoffen im Garten: mind. 10 m Abstand zu Wäldern: mind. 100 m |
Sachsen-Anhalt | keine einheitlichen, bundeslandweit gültigen Regelungen individuelle Vorgabe der zuständigen Gemeinde |
Schleswig-Holstein | keine einheitlichen, bundeslandweit gültigen Regelungen individuelle Vorgabe der zuständigen Gemeinde |
Thüringen | keine einheitlichen, bundeslandweit gültigen Regelungen individuelle Vorgabe der zuständigen Gemeinde |
Regelungen in Österreich
- alle Feuervarianten erlaubt
- max. 0,5 m³ Brennmaterial auf einmal
- empfohlenes Flammenvolumen max. 1 m³
- erlaubtes Brennmaterial: naturbelassenes Holz (trocken), Holzkohle
- Verbrennen von Gartenabfällen verboten
- Mindestabstände von Gemeinden festgelegt
- Feuer in der Nähe von Feldern und Wäldern verboten
- Brauchtumsfeuer unterliegen speziellen Richtlinien
Regelungen in der Schweiz
- Feuer im Freien prinzipiell erlaubt
- nur geringe Rauchentwicklung zugelassen
- Brennmaterial: naturbelassenes Holz (trocken), Gartenabfälle, Feldabfälle, Waldabfälle
- andere Abfälle verboten
- Nachbarn dürfen nicht gestört werden
Häufig gestellte Fragen
Wenn Sie ein Gartenfeuer nutzen wollen, um Abfälle wie Laub oder Schnittgut zu verbrennen, benötigen Sie je nach Wohnort eine Genehmigung oder müssen bestimmte Brenntage abwarten. Da die Verwertung von Gartenabfällen immer häufiger von Gemeinden angestrebt wird, werden Genehmigungen nur in absoluten Ausnahmefällen vergeben. Wenn Sie Brenntage abwarten, müssen Sie das Feuer vorher bei der Gemeinde anmelden.
Missachten Sie die jeweiligen Regelungen in Ihrer Region, müssen Sie je nach Bundesland mit Bußgeldern von 25 bis 5.000 Euro rechnen. Die genauen Beträge werden individuell nach Fall bewertet, zum Beispiel durch die Art des Feuers oder die Nähe zu Waldstücken.
Wenn Sie in direkter Nähe zu einem Wald wohnen, müssen Sie je nach Situation komplett auf die Nutzung einer Feuerstelle auf dem eigenen Grundstück verzichten. Der Grund dafür ist die Waldbrandgefahrenstufe. Liegt diese zwischen 3 und 5 wird eine offene Feuerstelle meist nicht zugelassen, da sonst Waldbrände entstehen könnten. Welche Waldbrandstufe für Waldstücke in Ihrer direkten Nähe zutreffen, erfahren Sie durch die Feuerwehr.
Osterfeuer stellen in zahlreichen Gemeinden eine Ausnahme dar. Je nach zuständigem Ordnungsamt Ihres Wohnorts können Sie eine Genehmigung für einen der Osterfeiertage anfordern, solange Sie die dort wirkende Brandschutzordnung beachten. Eine geringe Gebühr für den Termin ist ebenfalls zu entrichten. Informieren Sie sich am besten im Voraus bei Ihrem Ordnungsamt. Häufig dürfen Feuerstellen mit Maximaldurchmesser von 1 m über die Osterfeiertage entzündet werden.