Aromatisch und mit dezenter Knoblauchnote ist Bärlauch als erster Frühlingsbote in vielen Küchen beliebt und begehrt. Allerdings gelten für das Pflücken im Wald gewisse Einschränkungen. Das müssen Sie zum Sammeln von Bärlauch wissen.
Bärlauch sammeln – erlaubt oder verboten?
Grundsätzlich steht Allium ursinum weder unter Naturschutz, noch ist er vom Aussterben bedroht. Das bedeutet für Sie, dass Sie Ihn sammeln und verwenden dürfen. Dieser Grundsatz ist sogar im “Gesetz zum Schutz der Natur, zur Pflege der Landschaft und über die Erholungsvorsorge in der freien Landschaft” – besser bekannt als Naturschutzgesetz – niedergeschrieben.
Allerdings gilt dieser Grundsatz nur mit gewissen Einschränkungen. Denn das Ziel des Naturschutzgesetzes ist natürlich auch der Schutz der Natur. Der §41 des Naturschutzgesetzes misst der Bärlauchpflanze einen Mindestschutz bei, der dem Erhalt der Einzelpflanze und vor allem der lokalen Population dient. Demnach ist es verboten
- “ohne vernünftigen Grund wildlebende Pflanzen von ihrem Standort zu entnehmen oder zu nutzen oder ihre Bestände niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten”,
oder ihre
- “Lebensstätten zu beeinträchtigen oder zu zerstören”.
Das Pflücken des Lauchs ist demnach erlaubt, sofern Sie sich an folgende Rahmenbedingungen halten:
- maximal ein Handstrauß für persönlichen Gebrauch
- entspricht der Menge, die Sie in einer Hand halten können
- je Pflanze nur ein oder zwei Blätter entfernen, um Überleben zu sichern
- keine Ernte nach Eintreten der Blütezeit Ende April oder Anfang Mai
- Vegetationsbereiche vorsichtig betreten und Pflanzen nicht großflächig zertreten
Dementsprechend ist es vor allem verboten, große Mengen Bärlauch zu sammeln, um ihn beispielsweise zu verkaufen oder in der gewerblichen Gastronomie zu verwenden.
Sonderfall Schutzgebiete
Bärlauchgewächse selbst steht zwar nicht unter Naturschutz. Allerdings gedeiht er wegen der guten Entwicklungsmöglichkeiten häufig in Naturschutzgebieten oder Naturdenkmälern. Denn vor allem geschützte, gut beschattete und feuchte Lagen im Unterholz zählen zu seinen beliebtesten Revieren.
In diesen Fällen müssen Sie nicht den Schutzstatus der Pflanze, sondern des Gebietes betrachten. Jedes Naturschutzgebiet verfügt über eine eigene Satzung, die den Schutzgrad definiert und klar ausweist, was erlaubt oder verboten ist. Dürfen überhaupt keine Gewächse entnommen werden, muss auch Allium ursinum an Ort und Stelle verbleiben. Andererseits erlauben viele Satzungen allgemeiner Naturschutzgebiete die Entnahme ungeschützter Pflanzen. Mitunter ist sogar Bärlauch als Einzelpflanze separat geregelt. Denn er ist eine der ganz wenigen Pflanzen, die im Unterholz oder im Wald in relevanten Mengen geerntet werden.
Häufig gestellte Fragen
Viele Naturschutzsatzungen schränken die Erntezeit ein, so dass die Gewächse während der Blüte über ausreichend Kraft für die Vermehrung und somit den Arterhalt verfügen. Außerdem verlieren Bärlauchblätter mit Entwicklung der Blüten ohnehin an Aroma und werden rasch bitter. Besteht kein Ernteverbot, können dann theoretisch die ebenfalls sehr aromatischen Blüten geerntet und verkocht werden.
Schneiden Sie die Blätter mit einem scharfen Messer oder einer Schere möglichst weit unten ab. Durch den glatten Schnitt kann sich die Pflanze rasch erholen und die Verletzung als Eindringpunkt für Krankheitserreger, Pilze und Bakterien wird auf das notwendige Minimum beschränkt.
Sofern Sie ausschließlich den Bärlauch ernten und gut waschen, besteht keine Gefahr. Allerdings wachsen unter den flächig wuchernden Bärlauchpflanzen immer wieder Maiglöckchen, Aronstab oder auch Herbstzeitlosen. Diese gelten als giftig und können bei einer unbedachten Ernte rasch zu erheblichen Magen-Darm-Problemen führen.