Gartengestaltung

Wie hoch darf ein Sichtschutz zum Nachbarn sein?

Wie hoch darf ein Sichtschutz zum Nachbarn sein

Ein Sichtschutz schafft Behaglichkeit und Privatsphäre im Garten. Allerdings darf nicht jeder einfach nach Lust und Laune eine Hecke pflanzen oder eine Mauer errichten. Denn wie hoch der Sichtschutz zum Nachbarn sein darf, ist meist gesetzlich vorgeschrieben.

Aus der Gartenrat Mediathek

Was ist ein Sichtschutz?

Allgemein versteht der Gesetzgeber unter einem Sichtschutz verschiedene Elemente mit einer Höhe von 170 bis 190 Zentimetern, wobei zwischen lebenden und toten Einfriedungen unterschieden wird. Zu letzteren gehören beispielsweise

  • Zäune (mit oder ohne Verkleidung, z. B. aus Kunststoff oder Bambus)
  • Mauern
  • (mobile) Sichtschutzwände
  • Paravents
  • Sichtschutzmatten
Gabionen als Sichtschutz
Gabionen bilden einen effektiven, langlebigen Sichtschutz.

Diese Arten von Sichtschutz können aus Stein, Holz, Kunststoff oder anderen Materialien bestehen. Lebende Arten von Sichtschutz sind hingegen Hecken, Bäume und Kletterpflanzen. Die Unterscheidung ist rechtlich relevant, da für die beiden Gruppen unterschiedliche gesetzliche Regelungen gelten. Dies spiegelt sich auch darin, wie hoch der gewählte Sichtschutz zum Nachbarn sein darf. Ihnen allen ist jedoch gemeinsam, dass sie unerwünschte Blicke in den Garten verhindern und so eine geschützte Atmosphäre schaffen sollten.

Hinweis: Außerdem ist die Unterscheidung zwischen Sichtschutzwand und Grenzziehung rechtlich relevant. Sollen Zaun oder Hecke hauptsächlich die Grenze zum Nachbargrundstück markieren, so muss der Nachbar in der Regel sein Einverständnis zum Bau geben. Zudem werden die Kosten in diesem Fall aufgeteilt.

Gesetzliche Regelungen zum Sichtschutz

Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten, wo Sie die gesetzlichen Vorschriften dazu, wie hoch ein Sichtschutz zum Nachbarn sein darf und zu sonstigen baulichen Vorschriften in Ihrem Ort finden:

Nachbar schaut mit Fernglas über Zaun
Suchen Sie vor dem Errichten eines Sichtschutzes immer das Gespräch mit Ihrem Nachbarn!

Konkrete Regelungen können Sie dabei dem Nachbarrecht entnehmen, welches in den meisten Bundesländern mit Ausnahme von Bremen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern genaue Vorgaben liefert. Schauen Sie jedoch immer auch in die für Ihr Wohngebiet gültigen Bebauungspläne, da diese immer Vorrang vor dem Länderrecht haben! Wenn das Landesrecht beispielsweise eine maximale Höhe des Sichtschutzzauns von 180 Zentimetern vorgibt, das lokale Bebauungsrecht aber 150 Zentimeter vorschreibt, müssen Sie sich an letztgenannte Vorgabe halten.

Hinweis: In Mecklenburg-Vorpommern gibt es zwar kein konkret festgeschriebenes Nachbarrecht auf Landesebene, allerdings sind auch hier einige Richtlinien – die etwa durch die kommunalen Bebauungspläne vorgeschrieben werden – zu beachten.

Braucht man eine Genehmigung?

Da es sich bei der Errichtung eines (immobilen) Sichtschutzes um eine bauliche Maßnahme handelt, ist in den meisten Bundesländern in der Regel zuvor eine Baugenehmigung einzuholen. Allerdings bleiben tote Sichtschutze unter einer bestimmten Höhe meist genehmigungsfrei:

Bundeslandgenehmigungsfrei bis …
Bayern120 Zentimeter (plus Sockel von maximal 40 Zentimetern)
Baden-Württemberg150 Zentimeter
Berlin125 Zentimeter
Brandenburg125 Zentimeter
Hessen120 Zentimeter
Mecklenburg-Vorpommern200 Zentimeter
Niedersachsen180 Zentimeter
Nordrhein-Westfalen120 Zentimeter
Rheinland-Pfalz120 Zentimeter
Saarland120 Zentimeter
Sachsen200 Zentimeter
Sachsen-Anhalt150 Zentimeter
Schleswig-Holstein150 Zentimeter
Thüringen120 Zentimeter
Sichtschutzzaun

Hinsichtlich der Länge gibt es – außer der Länge des eigenen Grundstücks – in der Regel keine Beschränkungen. Weitere Vorschriften gilt es hingegen im Hinblick auf die Platzierung des Sichtschutzes zu beachten, denn diese dürfen in der Regel nicht direkt auf der Grundstücksgrenze errichtet werden. Stattdessen gilt es, einen Mindestabstand von 50 Zentimetern einzuhalten, wobei dieser davon abhängt wie hoch der Sichtschutz tatsächlich ist. Des Weiteren ist auch hier der kommunale Bebauungsplan zu beachten. Dieser gibt in der Regel eine “ortsübliche Befriedung” vor, die auch die Höhe derselben festlegt und an die Sie sich halten müssen.

Wie hoch darf eine Sichtschutz-Hecke sein?

Für das Pflanzen von Hecken oder Bäumen brauchen Sie natürlich keine Genehmigung. Allerdings müssen Sie hier genau auf den Abstand zur Grundstücksgrenze achten, denn der wird dadurch bestimmt, wie hoch das als Sichtschutz zum Nachbarn gedachte Gehölz ist. Ein mittelgroßer Laubbaum muss durchaus mehrere Meter von der Grenze entfernt sein. Die genauen Regelungen können Sie dem Nachbarrecht Ihres Bundeslandes entnehmen. Als Faustregeln können jedoch diese Angaben gelten:

WuchshöheAbstand zur Grundstücksgrenze
bis 100 Zentimetermindestens 25 Zentimeter
bis 150 Zentimetermindestens 50 Zentimeter
bis 300 Zentimetermindestens 75 bis 100 Zentimeter
bis 500 Zentimetermindestens 125 Zentimeter
bis 15 Metermindestens 300 Zentimeter
mehr als 15 Metermindestens 600 Zentimeter
Hecke schneiden

Hinweis: Ist die Hecke zu hoch, darf der Nachbar einen Rückschnitt verlangen. Hierzu muss er Ihnen jedoch eine Frist setzen und darf nicht einfach selbst die Heckenschere zücken.

Häufig gestellte Fragen

Ist der Nachbar verpflichtet einen Zaun zu ziehen?

Hier kommt es darauf an, ob es sich um einen Grenzzaun oder einen Sichtschutz handelt: Einen Sichtschutz muss Ihr Nachbar nicht aufstellen, nur weil Sie das so wollen. Umgekehrt darf Ihr Nachbar dies aber auch nicht von Ihnen verlangen. Lediglich eine Grundstücksbegrenzung kann verlangt werden, an deren Kosten sich beide zu beteiligen haben.

Darf man Kletterpflanzen an Nachbars Zaun wachsen lassen?

Rank- oder Kletterpflanzen dürfen nur mit Erlaubnis des Nachbarn an dessen Zaun gepflanzt werden, da diese beispielsweise durch ihre Haftwurzeln erhebliche Schäden anrichten können. Alternativ dürfen Sie aber vor Nachbars Zaun ein Rankgitter errichten und dieses bepflanzen.

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