Gartenarbeiten

Baumvernichtungsmittel: Kupfersulfat & Co erlaubt?

Baumvernichtungsmittel erlaubt oder verboten

Bäume sind unter anderem wichtige Lebensräume für viele Tiere. Soll der Baum trotzdem weg, stellt sich die Frage nach dem Einsatz eines Baumvernichtungsmittels. Welche Mittel sind erlaubt?

Aus der Gartenrat Mediathek

Baumschutzsatzung

In Deutschland werden Baumschutzsatzungen, auch Gehölzschutzsatzungen, Baumschutzordnungen oder Baumschutzverordnungen genannt, jeweils von den Kommunen erlassen. Sie richten sich an private Grundstückseigentümer. Gegenstand dieses rechtlichen Instruments ist unter anderem die Festschreibung

  • von Voraussetzungen für das Fällen von Bäumen auf dem Grundstück sowie
  • von verbotenen Handlungen an/mit Bäumen

Das ist an Bäumen verboten

Zu den Schädigungen des sogenannten Kronenbereichs, also dem Wurzelbereich der unterhalb der Baumkrone liegt, gehören unter anderem:

  • Feuer unter der Baumkrone
  • offenes Feuer in unmittelbarer Nähe des Baumes
  • Ausschütten oder Lagern von Salzen, Ölen, Säuren, Laugen, Farben oder Abwässern
  • Austreten von Gasen bzw. anderen schädlichen Stoffen
  • Anwendung von Unkrautvernichtungsmitteln (Herbizide)
  • Anwendung von Streusalzen
  • unsachgemäße Einbringung von Dünger und/oder Pflanzenschutzmitteln (PSM)
Nagel in Baum
Entgegen der weitverbreitenden Annahme können (Kupfer-)Nägel Bäume zwar nicht direkt töten, aber bei bereits geschwächten Bäumen entstehen unter Umständen Wunden, die Krankheiten den Eintritt erleichtern.

Hinweis: Hat Ihre Kommune keine Baumschutzsatzung, ist dies kein Freibrief zum Entfernen eines Baumes, denn der Baumbestand kann auch Bestandteil der kommunalen Gestaltungssatzung sein.

Baumvernichtungsmittel

Als Baumvernichtungsmittel können grob chemische Verbindungen zusammengefasst werden, die den Baum töten sollen. Werden sie heimlich und absichtlich angewendet, wird von Baumfrevel gesprochen. Welche Konsequenzen die unerlaubte Anwendung hat, hängt von den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen ab.

Hinweis: Eine weitere “Nebenwirkung” der Chemikalien sind Folgen für Nützlinge, Boden und Wasser. Deshalb wird auch bei noch erlaubten chemischen Baumvernichtungsmitteln vom tatsächlichen Gebrauch abgeraten.

Herbizide

Herbizide sind Unkrautvernichtungsmittel. Da sie als Baumvernichtungsmittel verboten sind, spielt es keine Rolle, ob dabei

  • Wuchstoffherbizide
  • Blattherbizide
  • Bodenherbizide
  • Blatt- und Bodenherbizide
  • Totalherbzide

zum Einsatz kommen.

Baumvernichtungsmittel - Herbizide
Herbizide dürfen, in welcher Form auch immer, nicht gegen Bäume angewendet werden.

Roundup

Roundup ist ein Breitbandherbizid, dessen Hauptbestandteil Glyphosat ist, das Bäume vergiftet. In Deutschland ist die Chemikalie in Gebinden bis zu einem Liter frei erhältlich. In Österreich soll das Parlament im Mai 2021 über ein Verbot für Haus- und Kleingärten abstimmen. Als Baumvernichtungsmittel ist es in jedem Fall verboten, da es ein Herbizid ist.

Hinweis: Sie können auch schon mit dem Gesetz in Konflikt kommen, wenn Sie Roundup über das Internet im EU-Ausland bestellen.

Chlor

Der Einsatz von Chlor als Baumvernichtungsmittel ist verboten. In diesem Fall greift das Bundesbodenschutzgesetz, denn nach diesem darf der Chlorgehalt im “Gießwasser” maximal 0,05 Milligramm betragen. Da dieser Anteil jedoch den Baum nicht absterben lässt, kommen Sie bei höherer Dosierung in jedem Fall in Konflikt mit dem Bodenschutzgesetz.

Essigsäure

Ob Essigessenz den Baum tatsächlich absterben lässt, ist ungewiss. Zum einen kommen manche Baumarten mit sauren Böden gut zurecht, zum anderen wird der Essig durch Regen verdünnt, sodass er die beabsichtigte “Wirkung” verliert.

Essig als Baumvernichtungsmittel
Die Anwendung von Essig zur Baumvernichtung ist zwar nicht offiziell verboten, schädigt jedoch Bodenorganismen empfindlich.

Zudem können Sie bei der Anwendung von Essigessenz in Konflikt mit anderen Verbotstatbeständen kommen, wie zum Beispiel:

  • Tötung von geschützten Tieren oder Pflanzen
  • Zerstörung bzw. Übersäuerung von hochwertigen Böden

Batteriesäure

Der Verkauf von Batteriesäure an den Endverbraucher ist in der EU seit dem 1. Februar 2021 verboten. Der Grund dafür ist, dass die darin enthaltene Schwefelsäure ein Ausgangsstoff für Explosionsstoffe ist. Die Anwendung zum Abtöten von Bäumen ist unabhängig davon nach den kommunalen Baumschutzverordnungen (Stichwort Säure) verboten.

Magnesiumsulfat

Magnesiumsulfat, oft auch Bittersalz genannt, ist ein Magnesiumdünger, der beispielsweise braune Blätter bei Nadelbäumen verhindern soll. Wird der Dünger jedoch unsachgemäß ausgebracht, zählt dies nach vielen Baumschutzverordnungen zu den verbotenen Handlungen.

Streusalz

Streusalz als Baumvernichtungsmittel
Obwohl an anderer Stelle im Winter ungeheuer wertvoll, ist der Einsatz von Streusalz als Baumvernichtungsmittel verboten.

Da sich Streusalz und Bäume nicht vertragen, wurde der Einsatz von Tausalzen in den letzten Jahren stark eingeschränkt. Zudem sind Streusalze nach verschiedenen Baumschutzordnungen nicht erlaubt. Außerdem schadet das Salz der Begleitvegetation und Mikroorganismen.

Kupfersulfat

Da mit Kupfersulfat u. a. Schädlinge bekämpft werden können, ist der Einsatz dieser chemischen Verbindung nicht verboten. Da es sich dabei jedoch um ein toxisches Schwermetall handelt, das letztendlich im Boden landet, wird von dieser “Behandlung” abgeraten.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich einen Baumstumpf mit einem Baumvernichtungsmittel behandeln?

Bevor Sie den Baumstumpf nach dem Fällen mit Chemie vernichten, sollten Sie sich bei Ihrer Kommune erkundigen, ob dies überhaupt erlaubt ist. Abgesehen davon sollten Sie sich bewusst machen, dass diese Mittel nicht nur den Baumstumpf abtöten, sondern auch Boden und Tiere vergiften können.

Fallen auch Obstbäume unter die Baumschutzsatzung?

In der Regel sind (Kultur-)Obstbäume von diesen Satzungen ausgenommen. Nicht zu diesen Ausnahmen zählen in der Regel Walnussbäume und Esskastanien. Da es sich bei der Baumschutzsatzung jedoch um ein kommunales Instrument handelt, sollten Sie in jedem Fall bei ihrer Gemeinde nachfragen.

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