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Bäume sind normalerweise eine Zierde für jeden Garten, allerdings kann ein ausuferndes Wachstum schnell zu Problemen führen. In den meisten Gärten ist das Platzangebot relativ begrenzt, sodass hochwachsende Bäume zu Schäden an Gebäuden und Zäunen führen können. Wer jedoch den betreffenden Baum einfach fällen möchte, der sollte sich vorher bezüglich der gesetzlichen Lage in der jeweiligen Gemeinde informieren. Alternativ kann der unerwünschte Baum auch unauffällig eingehen gelassen werden, sodass es zu keinen Schwierigkeiten mit dem Gesetz kommt. Um das Absterben umweltfreundlich zu gestalten, sind biologisch vertretbare Baumvernichtungsmittel zu bevorzugen. Diese sind aber rar gesät.
Gesetzeslage in Deutschland
Wer einen unerwünschten Baum beseitigen möchte, der sollte unbedingt die Baumschutzsatzung beachten. Allerdings unterscheidet sich diese regional, deshalb sind die gesetzlichen Vorgaben im Vorfeld zu konsultieren. Auf diese Weise lässt sich das Beseitigen von Bäumen in der jeweiligen Gemeinde durchführen, ohne hohe Geldstrafen zu riskieren. Bei gesetzeswidrigen Handlungen drohen extrem hohe Geldstrafen, wenn das Recht in die eigene Hand genommen und der Baum einfach gefällt wird.
Generell gibt es bestimmte geschützte Baumarten, welche aber erst ab einer festgelegten Größe des Stammes der Baumschutzsatzung unterliegen. Wenn jedoch von einem unter dem gesetzlichen Schutz stehenden Baum eine Gefahr für Menschen und für den umliegenden Verkehr ausgeht, dann kann bei der zuständigen Behörde ein Antrag auf eine Sondergenehmigung beantragt werden:
- Baumschutzsatzung weicht lokal deutlich voneinander ab
- Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro möglich
- Obstbäume normalerweise nicht geschützt
- Ausnahmen: Esskastanien und Walnussbäume
- manche Bundesländer schützen Birken, Pappeln und Weiden nicht
- regional greifen Bestimmungen erst ab Stammumfang von 80 cm
- gemessen wird in einer Stammhöhe von 100 cm
Ringeln – Die biologische Lösung
Wenn eine direkte Fällung aus gesetzlichen Gründen nicht in Betracht kommt, dann ist es möglich, den Baum durch Ringeln absterben zu lassen. Dieser Prozess wird schon seit Urzeiten praktiziert und heutzutage auch in der Forstwirtschaft eingesetzt.
Diese Methode ist unauffällig und verursacht im Gegensatz zum Fällen keinen Lärm. Außerdem konzentriert sich das Vorgehen auf den unteren Stammbereich, sodass dies niemandem auffällt. Ein geringelter Baum bleibt noch einige Zeit stehen, bevor dieser langsam mit dem Absterben beginnt. Dergestalt werden die Tiere nicht gestört, welche den Baum als Lebensgrundlage nutzen.
- Prozess ist unauffällig
- Dauer des Eingehens zwischen 12 und 36 Monaten
- idealer Zeitraum im Juli und August
- mit Ziehmesser breiten Streifen von der Rinde abschälen, ca. 5-10 cm
- die nach innengewölbten Stücke der Rinde entfernen
- dafür Reißhaken oder Veredelungsmesser einsetzen
- mit Drahtbürste das darunter gelegene Kambium abkratzen
Giftspritze – Die chemische Alternative
Viele Gartenbesitzer wünschen sich eine zeitnahe Lösung, um einen unerwünschten Baum eingehen zu lassen. Da das Ringeln mitunter sehr lange braucht, ist diese biologisch einwandfreie Lösung nicht immer schnell genug. In dieser Zeit kann der Baum dem Grundstück oder umliegenden Gebäuden weitere Schäden zuführen. In diesem Fall bieten sich Unkrautvernichtungsmittel an, um diesen absterben zu lassen.
Allerdings muss der jeweilige Baum ganzheitlich mit dem chemischen Präparat behandelt werden, damit dieser eingeht. Dazu muss der Giftstoff injiziert werden, jedoch mit großer Vorsicht. Dieser darf nicht mit der Haut in Berührung kommen und auch nicht eingeatmet werden, um Vergiftungserscheinungen beim Anwender zu vermeiden. Außerdem sind kleine Kinder und Haustiere aus der direkten Umgebung fernzuhalten, während das giftige Mittel verwendet wird.
- Breitbandherbizid
- Holzbohrer mit Durchmesser von 16 mm und Länge von 30 cm
- große Spritze, alternativ auch Spritzflasche möglich
- Bohrlöcher mit Korken oder Ästen verschließen
- Schutzmaßnahmen nicht vergessen
- ideal sind kompletter Schutzanzug, Handschuhe und Atemmaske
- optimaler Zeitpunkt: Frühsommer (Juni und Juli)
- mit Holzbohrer zwei bis drei Löcher bohren, schräg nach unten verlaufend
- Bohrlöcher im unteren Stammbereich auf Hüfthöhe anlegen
- Giftstoff per Spritze in Löcher füllen
- im Anschluss Öffnungen mit Korken verschließen
- alternativ passende Äste verwenden
- bei zeitnahem Blattabwurf wirkt das Mittel
- bei neuem Austrieb Mittel nochmal in dieselben Löcher einfüllen
- Eingehen dauert nur wenige Wochen oder Monate
Häufig gestellte Fragen
Kann ich den Baum auch durch Kupfer- oder Blauwassernägel eingehen lassen?
Im Volksglauben kursiert das Gerücht, dass Bäume durch das Einschlagen von Kupfer- oder Blauwassernägeln absterben. Dieses Gerücht wurde jedoch durch Studien widerlegt und entspricht nicht den Tatsachen. Bei diesem Prozess verfärbt sich lediglich die Einschlagsstelle und der Baum lebt weiter.
Können Kletterpflanzen einen unerwünschten Baum zum Absterben bringen?
Eine weitere und biologisch vertretbare Methode einen Baum eingehen zu lassen sind Kletterpflanzen. Die ausgesuchten Kletterpflanzen sollten jedoch schnellwüchsig und stark wachsend sein, damit diese dem Baum die Lebensgrundlagen entziehen und im Anschluss zum Absterben führen. Sehr gut dafür geeignet ist Efeu, da dieser den jeweiligen Baum in nur wenigen Monaten komplett überwachsen kann.