Sie wollen nicht nur bei Sonnenschein auf der Terrasse sitzen? Mit einer Terrassenüberdachung können Sie Ihren Lieblingsplatz öfter nutzen. Benötigt man für die Umbaumaßnahme eine Baugenehmigung? Was ist zu beachten, wenn Sie die Terrasse überdachen?
Terrasse überdachen
Wer gern auf seiner Terrasse sitzt, denkt früher oder später über eine Überdachung nach. Schließlich bietet sie Schutz vor Sonne und Regen und ermöglicht den Aufenthalt im Freien auch bei wechselhaftem Wetter. Da es sich um eine Umbaumaßnahme an einem bestehenden Gebäude handelt, sind gegebenenfalls baurechtliche Bestimmungen zu beachten.
Baurecht beachten
Beim Baurecht wird zwischen öffentlichem und das privatem unterschieden. Die Musterbauordnung regelt, dass Baumaßnahmen wie Terrassenüberdachungen, Wintergärten oder Garagen Ländersache sind. Alle Bundesländer arbeiten daher nach ihren jeweils gültigen Landesbauordnungen. Auch wenn die Landesbauordnungen nicht identisch sind, gleichen sie sich in den wichtigsten Inhalten.
Die Umbaumaßnahme darf nicht verstoßen gegen
- Bauordnungsrecht
- Bauplanungsrecht
- Baunebenrecht
- Privates Baurecht und Nachbarschaftsrechte
Expertenrat nutzen
Bevor Sie mit dem Überdachen Ihrer Terrasse beginnen, fragen Sie im Bauamt nach den rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Mitarbeiter beraten Sie gern. So können Sie Fehler vermeiden. Wenn Sie ein Bauunternehmen beauftragen, können Ihnen auch die Experten dort erste Hinweise geben und Sie bei erforderlichen Anträgen unterstützen. Auf Terrassenüberdachungen spezialisierte Betriebe aus Ihrer Region kennen die wichtigsten Vorschriften und haben oft einen kurzen Draht zum Bauamt.
Bundesland und Größe entscheidend
Ob Ihre Terrassenüberdachung genehmigungspflichtig ist, hängt davon ab,
- in welchem Bundesland Sie wohnen
- wie groß die Überdachung werden soll.
Der räumliche Freibetrag
Der sogenannte räumliche Freibetrag gibt an, ab welcher Fläche Terrassenüberdachungen genehmigungspflichtig sind. In den meisten Bundesländern gilt eine Fläche von weniger als 30 Quadratmetern und drei Meter Tiefe als genehmigungsfrei. Doch es gibt Bundesländer, die den räumlichen Freibetrag anders festsetzen. Erkundigen Sie sich nach den aktuell gültigen Maßen!
Selbst wenn Ihre geplante Terrassenüberdachung die genehmigungsfreie Größe nicht überschreitet, empfehlen wir, den Kontakt zum Bauamt aufzunehmen. Neben den Maßen der Terrasse müssen zum Beispiel Abstände zum Nachbargrundstück eingehalten werden. Mit einer behördlichen Genehmigung Ihres Vorhabens sind Sie auf der sicheren Seite!
Erforderliche Unterlagen Für die Beantragung einer Baugenehmigung benötigen Sie
- einen ausgefüllten Bauantrag
- einen Lageplan des Grundstücks
- eine Vorhabensbeschreibung
- Grundriss und Ansichten
Häufig gestellte Fragen
Eine Notwendigkeit dafür gibt es nicht. Sinnvoll ist es dennoch, schließlich ist ein gutes Verhältnis zu den Nachbarn Gold wert. Gewöhnlich sind Abstände von drei Metern zur Grundstücksgrenze einzuhalten. Bei engen Bebauungen kann die schriftliche Zustimmung der Nachbarn erforderlich sein.
Die Kosten für die Erstellung von Baugenehmigungen sind im Länderrecht geregelt. Häufig wird ein prozentualer Anteil der Baukosten zugrunde gelegt. Fachbetriebe bieten die Antragsstellung oft als Serviceleistung an und berechnen eine Pauschale dafür. Bedenken Sie jedoch, dass Gebühren in der Behörde auch bei Ablehnung Ihres Antrages anfallen!
In diesem Fall drohen bei genehmigungspflichtigen Bauten hohe Bußgelder. Wir empfehlen, den Antrag selbst zu stellen und um Verständnis für Ihre Nachlässigkeit zu bitten.