Gartenarbeiten

Terrasse überdachen: wann brauche ich eine Genehmigung?

Terrasse überdachen - Baugenehmigung nötig?

Sie wollen nicht nur bei Sonnenschein auf der Terrasse sitzen? Mit einer Terrassenüberdachung können Sie Ihren Lieblingsplatz öfter nutzen. Benötigt man für die Umbaumaßnahme eine Baugenehmigung? Was ist zu beachten, wenn Sie die Terrasse überdachen?

Aus der Gartenrat Mediathek

Terrasse überdachen

Wer gern auf seiner Terrasse sitzt, denkt früher oder später über eine Überdachung nach. Schließlich bietet sie Schutz vor Sonne und Regen und ermöglicht den Aufenthalt im Freien auch bei wechselhaftem Wetter. Da es sich um eine Umbaumaßnahme an einem bestehenden Gebäude handelt, sind gegebenenfalls baurechtliche Bestimmungen zu beachten.

Terrassenüberdachung
Wer seine Terrasse überdachen möchte, muss sich in den meisten Fällen an verschiedene gesetzliche Regelungen halten.

Baurecht beachten

Beim Baurecht wird zwischen öffentlichem und das privatem unterschieden. Die Musterbauordnung regelt, dass Baumaßnahmen wie Terrassenüberdachungen, Wintergärten oder Garagen Ländersache sind. Alle Bundesländer arbeiten daher nach ihren jeweils gültigen Landesbauordnungen. Auch wenn die Landesbauordnungen nicht identisch sind, gleichen sie sich in den wichtigsten Inhalten.

Hinweis: Bei Terrassenüberdachungen gelten öffentlich-rechtliche Vorgaben. Gleichzeitig sind jedoch privatrechtliche Aspekte nicht außer Acht zu lassen. Auch diese können ein Bauvorhaben verhindern!

Die Umbaumaßnahme darf nicht verstoßen gegen

  • Bauordnungsrecht
  • Bauplanungsrecht
  • Baunebenrecht
  • Privates Baurecht und Nachbarschaftsrechte

Expertenrat nutzen

Bevor Sie mit dem Überdachen Ihrer Terrasse beginnen, fragen Sie im Bauamt nach den rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Mitarbeiter beraten Sie gern. So können Sie Fehler vermeiden. Wenn Sie ein Bauunternehmen beauftragen, können Ihnen auch die Experten dort erste Hinweise geben und Sie bei erforderlichen Anträgen unterstützen. Auf Terrassenüberdachungen spezialisierte Betriebe aus Ihrer Region kennen die wichtigsten Vorschriften und haben oft einen kurzen Draht zum Bauamt.

Genehmigt-Stempel

Bundesland und Größe entscheidend

Ob Ihre Terrassenüberdachung genehmigungspflichtig ist, hängt davon ab,

  • in welchem Bundesland Sie wohnen
  • wie groß die Überdachung werden soll.

Der räumliche Freibetrag

Der sogenannte räumliche Freibetrag gibt an, ab welcher Fläche Terrassenüberdachungen genehmigungspflichtig sind. In den meisten Bundesländern gilt eine Fläche von weniger als 30 Quadratmetern und drei Meter Tiefe als genehmigungsfrei. Doch es gibt Bundesländer, die den räumlichen Freibetrag anders festsetzen. Erkundigen Sie sich nach den aktuell gültigen Maßen!

Selbst wenn Ihre geplante Terrassenüberdachung die genehmigungsfreie Größe nicht überschreitet, empfehlen wir, den Kontakt zum Bauamt aufzunehmen. Neben den Maßen der Terrasse müssen zum Beispiel Abstände zum Nachbargrundstück eingehalten werden. Mit einer behördlichen Genehmigung Ihres Vorhabens sind Sie auf der sicheren Seite!

Erforderliche Unterlagen Für die Beantragung einer Baugenehmigung benötigen Sie

  • einen ausgefüllten Bauantrag
  • einen Lageplan des Grundstücks
  • eine Vorhabensbeschreibung
  • Grundriss und Ansichten
Baupläne mit Bauhelm auf Tisch

Tipp: Reichen Sie die Unterlagen möglichst vollständig ein. Andernfalls wird die Behörde erst nach Einreichung aller Unterlagen mit der Bearbeitung beginnen.

Häufig gestellte Fragen

Muss man bei einer genehmigungsfreien Terrassenüberdachung den Nachbarn um Erlaubnis fragen?

Eine Notwendigkeit dafür gibt es nicht. Sinnvoll ist es dennoch, schließlich ist ein gutes Verhältnis zu den Nachbarn Gold wert. Gewöhnlich sind Abstände von drei Metern zur Grundstücksgrenze einzuhalten. Bei engen Bebauungen kann die schriftliche Zustimmung der Nachbarn erforderlich sein.

Was kostet die Genehmigung für eine Terrassenüberdachung?

Die Kosten für die Erstellung von Baugenehmigungen sind im Länderrecht geregelt. Häufig wird ein prozentualer Anteil der Baukosten zugrunde gelegt. Fachbetriebe bieten die Antragsstellung oft als Serviceleistung an und berechnen eine Pauschale dafür. Bedenken Sie jedoch, dass Gebühren in der Behörde auch bei Ablehnung Ihres Antrages anfallen!

Was passiert, wenn man die Überdachung der Terrasse ohne Genehmigung baut?

In diesem Fall drohen bei genehmigungspflichtigen Bauten hohe Bußgelder. Wir empfehlen, den Antrag selbst zu stellen und um Verständnis für Ihre Nachlässigkeit zu bitten.

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