Unkraut

Salz und Essig gegen Unkraut: was ist erlaubt?

Salz und Essig gegen Unkraut

Unkraut eine ärgerliche Sache und mit viel Arbeit verbunden. So mancher Hobbygärtner rückt dem lästigen Beikraut daher mit Hausmitteln zu Leibe. Ist der Einsatz von Salz und Essig gegen Unkraut überhaupt erlaubt?

Aus der Gartenrat Mediathek

Achtung: Rechtliche Grauzone

Bis 2017 war die Anwendung von Essig oder Salz bzw. einem Gemisch aus beiden Grundstoffen zur Bekämpfung von Unkraut nach Auffassung der Landwirtschaftskammern nach den Regelungen des Pflanzenschutzgesetzes (§ 12 Absatz 2 PflSchG) verboten und wurde mit einem Bußgeld geahndet. Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Oldenburg im selben Jahr ist diese Ansicht jedoch nicht mehr haltbar. Dieses sprach einem Mann aus Brake in zweiter Instanz vom Vorwurf der Herstellung von Pflanzenschutzmittel frei und hob das gegen ihn verhängte Bußgeld in Höhe von 150,- EUR wieder auf.

Eimer voller gejätetem Unkraut
Klassisches Unkrautjäten ist zwar anstrengender, aber Sie bewegen sich dabei auf rechtlich sicherem Terrain.

Der Hobbygärtner hatte seine Garagenzufahrt sowie eine gepflasterte Fläche auf öffentlichem Grund mit einem Gemisch aus Essig und Salz behandelt, weshalb ihn die Verwaltungsbehörde mit einem Bußgeld belegte. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts handelt es sich bei den beiden Grundstoffen jedoch nicht um Pflanzenschutzmittel, sondern um Lebensmittel. Schließlich würden die beiden Mittel primär im Haushalt und nicht als Unkrautvernichter – greifen Sie dafür besser zu diesen hier – eingesetzt.

Hinweis: Doch Vorsicht! Dieses Urteil bedeutet im Umkehrschluss nicht, dass Sie Essig und Salz gegen Unkraut im eigenen Garten verwenden dürfen! Stattdessen kann das Einbringen der beiden Hausmittel aus anderen Gründen bzw. Gesetzen ordnungswidrig oder sogar strafbar sein.

Behördliche Regelungen beachten

Weil eben jede gerichtliche Feststellung im Urteil fehlte, legen die Landwirtschaftskammern und Umweltämter weiterhin fest, dass eine Anwendung im privaten Garten nicht erlaubt sei. So hat etwa die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft festgelegt:

  • Verbot eines Einsatzes der Grundstoffe Natriumchlorid (Kochsalz, Streusalz) und Essig (in Lebensmittelqualität mit maximal 10 Prozent Essigsäure) als Unkrautbekämpfungsmittel
  • Verbot eines Einsatzes von Mischungen (egal welches Mischungsverhältnis) daraus als Unkrautbekämpfungsmittel
  • Ausnahme: gemäß EU-Durchführungverordnung 2019/149 ist Anwendung von Haushaltsessig zur Unkrautbekämpfung bei Heilpflanzen erlaubt
Ausbringen von Streusalz
Der Einsatz von Salz zur Unkrautbekämpfung ist in jeglicher Form (auch als Streusalz wie hier abgebildet) untersagt.

Als Begründung wird der “Verstoß gegen die gute fachliche Praxis” angeführt, zudem liegt bei einer Anwendung häufig ein Verstoß gegen weitere umweltrechtliche Vorschriften vor. Aus diesem Grund können Sie bei einer Anwendung der beiden Mittel trotz anderslautendem Gerichtsurteil juristisch belangt und mit einem Bußgeld bestraft werden.

Was ist mit Essigsäure?

Nun kann natürlich argumentiert werden, dass im Handel Pflanzenschutzmittel auf der Basis von Essigsäure erhältlich seien. Diese dürften gemäß § 12 Pflanzenschutzgesetz schließlich auch eingesetzt werden. Wo liegt der Unterschied dieser Unkrautvernichtungsmittel zu den Hausmitteln?

  • Haushaltsessig und Kochsalz nicht primär als Unkrautvernichtungsmittel gedacht
  • deshalb keine Zulassung der Grundstoffe für diesen Zweck
  • Zulassung für Pflanzenschutzmittel auf Basis von Essigsäure jedoch gegeben
  • Begründung: keine primäre Verwendung im Haushalt, sondern von vornherein für Garten gedacht
  • zudem zuvor Testung der Mittel für den vorgesehenen Zweck

Inwieweit diese Regelung für den Hobbygärtner nachvollziehbar ist, sei natürlich dahingestellt. Tatsache ist, dass es für Sie im Zweifelsfall teuer werden kann – nämlich dann, wenn Sie bei der Anwendung für die Bekämpfung von Unkraut nicht zugelassener Mittel erwischt und verurteilt werden.

Unkraut in den Fugen eines gepflasterten Gartenwegs

Hinweis: Gemäß § 12 Abs. 2 Pflanzenschutzgesetz dürfen Pflanzenschutzmittel auf Basis von Essigsäure nicht auf befestigten Flächen (z. B. gepflasterten Einfahrten oder auf Wegen) angewendet werden.

Häufig gestellte Fragen

Was ist eigentlich so problematisch an Essig und Salz?

Haushaltsessig und Kochsalz können ins Grundwasser gelangen und dieses verunreinigen, schließlich sind die Klärwerke nicht in der Lage, diese Stoffe herauszufiltern. Zudem führt eine Anwendung zur Versäuerung und Versalzung des Bodens, wobei zudem wertvolle Mikroorganismen und mit ihnen das humusproduzierende Bodenleben zerstört werden. Dieser Grund ist für Sie als Gärtner sicherlich nachzuvollziehen, zumal die beiden Hausmittel das Unkraut nur oberflächlich bekämpfen. Die Wurzeln bleiben erhalten, sodass Sie sich alsbald wieder an die Bekämpfung machen müssen.

Wie kann ich Unkraut ökologisch und rechtlich unbedenklich vernichten?

Natürlich können Sie auf gleichermaßen juristisch wie ökologisch unproblematische Alternativen ausweichen. Unkraut auf gepflasterten Flächen etwa lässt sich prima mit heißem Wasser abtöten. Anschließend lässt es sich leicht aus dem Boden ziehen und wächst auch so schnell nicht nach. In Beeten und Rabatten können Sie hingegen bei der Pflanzung Unkrautfolie oder auch Pappe auslegen, was beides den unerwünschten Bewuchs von vornherein am Wachstum hindert. Auch das Mulchen mit Rindenmulch oder ähnlichem hilft gegen lästiges Unkraut.

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