Unkraut

Salz und Essig gegen Unkraut: was ist erlaubt?

Salz und Essig gegen Unkraut

Unkraut eine ärgerliche Sache und mit viel Arbeit verbunden. So mancher Hobbygärtner rückt dem lästigen Beikraut daher mit Hausmitteln zu Leibe. Ist der Einsatz von Salz und Essig gegen Unkraut überhaupt erlaubt?

Aus der Gartenrat Mediathek

Achtung: Rechtliche Grauzone

Bis 2017 war die Anwendung von Essig oder Salz bzw. einem Gemisch aus beiden Grundstoffen zur Bekämpfung von Unkraut nach Auffassung der Landwirtschaftskammern nach den Regelungen des Pflanzenschutzgesetzes (§ 12 Absatz 2 PflSchG) verboten und wurde mit einem Bußgeld geahndet. Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Oldenburg im selben Jahr ist diese Ansicht jedoch nicht mehr haltbar. Dieses sprach einem Mann aus Brake in zweiter Instanz vom Vorwurf der Herstellung von Pflanzenschutzmittel frei und hob das gegen ihn verhängte Bußgeld in Höhe von 150,- EUR wieder auf.

Eimer voller gejätetem Unkraut
Klassisches Unkrautjäten ist zwar anstrengender, aber Sie bewegen sich dabei auf rechtlich sicherem Terrain.

Der Hobbygärtner hatte seine Garagenzufahrt sowie eine gepflasterte Fläche auf öffentlichem Grund mit einem Gemisch aus Essig und Salz behandelt, weshalb ihn die Verwaltungsbehörde mit einem Bußgeld belegte. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts handelt es sich bei den beiden Grundstoffen jedoch nicht um Pflanzenschutzmittel, sondern um Lebensmittel. Schließlich würden die beiden Mittel primär im Haushalt und nicht als Unkrautvernichter – greifen Sie dafür besser zu diesen hier – eingesetzt.

Hinweis: Doch Vorsicht! Dieses Urteil bedeutet im Umkehrschluss nicht, dass Sie Essig und Salz gegen Unkraut im eigenen Garten verwenden dürfen! Stattdessen kann das Einbringen der beiden Hausmittel aus anderen Gründen bzw. Gesetzen ordnungswidrig oder sogar strafbar sein.

Behördliche Regelungen beachten

Weil eben jede gerichtliche Feststellung im Urteil fehlte, legen die Landwirtschaftskammern und Umweltämter weiterhin fest, dass eine Anwendung im privaten Garten nicht erlaubt sei. So hat etwa die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft festgelegt:

  • Verbot eines Einsatzes der Grundstoffe Natriumchlorid (Kochsalz, Streusalz) und Essig (in Lebensmittelqualität mit maximal 10 Prozent Essigsäure) als Unkrautbekämpfungsmittel
  • Verbot eines Einsatzes von Mischungen (egal welches Mischungsverhältnis) daraus als Unkrautbekämpfungsmittel
  • Ausnahme: gemäß EU-Durchführungverordnung 2019/149 ist Anwendung von Haushaltsessig zur Unkrautbekämpfung bei Heilpflanzen erlaubt
Ausbringen von Streusalz
Der Einsatz von Salz zur Unkrautbekämpfung ist in jeglicher Form (auch als Streusalz wie hier abgebildet) untersagt.

Als Begründung wird der “Verstoß gegen die gute fachliche Praxis” angeführt, zudem liegt bei einer Anwendung häufig ein Verstoß gegen weitere umweltrechtliche Vorschriften vor. Aus diesem Grund können Sie bei einer Anwendung der beiden Mittel trotz anderslautendem Gerichtsurteil juristisch belangt und mit einem Bußgeld bestraft werden.

Was ist mit Essigsäure?

Nun kann natürlich argumentiert werden, dass im Handel Pflanzenschutzmittel auf der Basis von Essigsäure erhältlich seien. Diese dürften gemäß § 12 Pflanzenschutzgesetz schließlich auch eingesetzt werden. Wo liegt der Unterschied dieser Unkrautvernichtungsmittel zu den Hausmitteln?

  • Haushaltsessig und Kochsalz nicht primär als Unkrautvernichtungsmittel gedacht
  • deshalb keine Zulassung der Grundstoffe für diesen Zweck
  • Zulassung für Pflanzenschutzmittel auf Basis von Essigsäure jedoch gegeben
  • Begründung: keine primäre Verwendung im Haushalt, sondern von vornherein für Garten gedacht
  • zudem zuvor Testung der Mittel für den vorgesehenen Zweck

Inwieweit diese Regelung für den Hobbygärtner nachvollziehbar ist, sei natürlich dahingestellt. Tatsache ist, dass es für Sie im Zweifelsfall teuer werden kann – nämlich dann, wenn Sie bei der Anwendung für die Bekämpfung von Unkraut nicht zugelassener Mittel erwischt und verurteilt werden.

Unkraut in den Fugen eines gepflasterten Gartenwegs

Hinweis: Gemäß § 12 Abs. 2 Pflanzenschutzgesetz dürfen Pflanzenschutzmittel auf Basis von Essigsäure nicht auf befestigten Flächen (z. B. gepflasterten Einfahrten oder auf Wegen) angewendet werden.

Häufig gestellte Fragen

Das könnte Sie auch interessieren
Unkraut

13 hochwachsende Unkräuter bestimmen

Unkraut-Arten lassen sich unter anderem nach Blütenfarbe oder Art des Wuchses unterscheiden. In…
Weiterlesen
Unkraut

Unkraut zwischen Steinen entfernen: 9 Hausmittel

Gepflasterte Wege zum Haus oder zur Garage erhöhen den Komfort und die Attraktivität des…
Weiterlesen
Unkraut

Schlimmstes Unkraut: 15 bodendeckende Unkräuter

Unkräuter im Garten sind eine lästige Plage. Noch schlimmer wird es, wenn es sich um bodendeckende…
Weiterlesen
Unkraut

Weißen Gänsefuß effektiv loswerden

Schon die umgangssprachlichen Bezeichnungen für den Weißen Gänsefuß wirken abschreckend. Neben…
Weiterlesen
Unkraut

Waschsoda gegen Unkraut: ist Soda empfehlenswert?

Unkraut jäten ist mühsam, chemische Präparate umweltschädlich. So sucht der Gartenfreund nach…
Weiterlesen